Diese Dienstleistung ("Sachkundigenprüfung nach DGUV 100-500 an einer Neumaschine zur Erstinbetriebnahme") kann nur vor Auslieferung einer neuen Maschine in unserem Hause durchgeführt werden. Wenn die Sachkundigenprüfung durch uns nach Auslieferung gewünscht wird, muss die Maschine hierzu bei uns vor Ort vorgestellt werden.
Bei Bedarf von mehreren Sachkundigenprüfungen nach DGUV 100-500 (z.B. bei mehreren Maschinen in einer Bestellung), einfach diese Dienstleistung mehrfach (in entsprechender Menge) in den Warenkorb legen.
Die BG BAU schreibt Unternehmern Sachkundigenprüfungen für Arbeitsmittel nach der DGUV Regel 100-500 vor. Diese führen unsere Werkstattmeister bei Bedarf gern direkt nach der Übergabeinspektion und allen Einstellarbeiten an Ihrer neuen BAUMAX-Maschine in unserem Hause für Sie durch. Als Nachweis erhalten Sie das entsprechende Prüfprotokoll für Ihre Dokumentationsunterlagen sowie die Prüfplakette an Ihrer Maschine.
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